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Die Vorteile des Wahlarztes

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Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht der Patientin oder des Patienten ab, die Ärztin oder den Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt ist nicht notwendig, aber möglich - ob von Kassenärztin/Kassenarzt oder eben Wahlärztin/Wahlarzt.

Als Wahlarzt aller Kassen bin ich ein niedergelassener Facharzt ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Ich verrechne Ihnen für meine Leistung ein Honorar, sie erhalten eine Honorarnote von mir, die Sie zwecks Rückerstattung bei Ihrer Sozialversicherung einreichen können. Der rückerstattete Betrag ist abhängig von der erbrachten Leistung und Ihrer Sozialversicherung, aber Sie können sich bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes von Ihrer Krankenkasse zurückholen. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann der rückerstattete Betrag noch einmal erhöht werden.

 

Ihre Vorteile:

  • Freie Arztwahl, keine Zuweisung oder Bewilligung erforderlich

  • Rasche und flexible Terminvergabe (meist innerhalb einer Woche), keine langen Wartezeiten

  • Ausreichend Zeit, um über Ihre Probleme zu sprechen, Fragen zu stellen und beraten zu werden

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